MaRisk VA

Outsourcing-Projekte bei der Risikosteuerung berücksichtigen

von S. Wendt

 

Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Versicherungen (MaRisk VA) sorgen auch bei vielen IT-Entscheidern für ratlose Gesichter. Denn die verbindlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nehmen - zumindest mittelbar - Bezug auf das Outsourcing von IT-Services. Versicherungsunternehmen, die mit dem Gedanken der Auslagerung von IT-Aufgaben und -Funktionen spielen, sind zur vorherigen eigenverantwortlichen Riskoanalyse ihres Vorhabens angehalten, und zwar unter Mitwirkung der "maßgeblichen Geschäftsbereiche und der internen Revision". Die Risikoanalyse selbst soll demnach als Beschlussgrundlage für die geplante Aulagerung diennen. Doch welche Risiken speziell im IT-Outsourcing zu untersuchen sind, lässt die Aufsichtsbehörde offen.


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