EU Data Act - euer Boost für datengetriebene Innovation
Hebt eure Datenpotenziale mit unserer Beratung
Der Data Act stärkt den fairen Zugang zu industriellen Daten und erleichtert Austausch und Nutzung innerhalb der EU. Anbieter vernetzter Produkte und verbundener Dienste müssen Nutzern direkten Zugriff auf generierte Daten ermöglichen, einfache Wechselmöglichkeiten bieten und standardisierte Schnittstellen bereitstellen.
Zugleich setzt der Data Act verbindliche Regeln für Cloud Switching, um Lock‑in-Effekte zu vermeiden. Anbieter müssen zudem Portabilität und Interoperabilität sicherstellen. Der Data Act stärkt damit neue, datengetriebene Angebote und fördert Digital Trust durch fairen, nachvollziehbaren Datenaustausch. Ob Hersteller, Anbieter oder Nutzer: Wir befähigen euch, die Rechte und Pflichten gezielt zu nutzen.

Data Act umsetzen mit Augenmaß – konkret, effizient, wirksam
Mit unseren Beratungs- und Unterstützungsleistungen machen wir die Anforderungen des Data Acts für euch greifbar, zeigen euch Spielräume auf und übersetzen sie in technische, organisatorische und vertragliche Lösungen. Ein Schwerpunkt unserer Beratung zur Umsetzung des Data Acts liegt auf regulierten Unternehmen wie beispielsweise aus der Finanz- sowie der Gesundheitsbranche.
Viele Unternehmen sind vom Data Act betroffen, doch es gibt Ausnahmen, und auch nicht alle Daten aus vernetzten Produkten und damit verbundener Dienste müssen freigegeben werden.
Wir unterstützen eure Rechtsabteilung bei der fachlichen Feststellung, ob ihr zu den betroffenen Unternehmen gehört, wem in welchem Umfang ihr Daten zur Verfügung stellen müsst oder ob die Übertragung der Daten überhaupt verlangt werden kann.
Der Data Act unterscheidet bei den Betroffenen zwischen Inhabern, Empfängern und Nutzern von Daten. Für Klein- und Kleinstunternehmen gelten abgeschwächte Pflichten.
Wir machen eure Datenverarbeitungsdienste fit für den Data Act – technisch, betriebswirtschaftlich und vertraglich. Wir gestalten und optimieren Architektur, Design und Delivery eurer Services so, dass ihr die Vorgaben sicher erfüllt und gleichzeitig eure Performance steigert.
Parallel zeigen wir euch, wie sich die einzuräumenden Kundenrechte auf eure Kalkulation auswirken, wo zusätzliche interne Aufwände entstehen und wo Automatisierung schnell Entlastung bringt. Mustervertragsklauseln adaptieren wir zügig auf eure Standardverträge – für Compliance, Transparenz und geringere Risiken in der Umsetzung.
Die Bereitstellung von Daten an Datenempfänger muss nach dem Data Act fair und angemessen und darf nicht diskriminierend sein.
Wir stellen euch marktübliche, praxiserprobte Mustervertragsklauseln zur Verfügung, die eure Rechtsabteilung dabei unterstützen, diese Ziele zu erreichen und dabei auch den Umfang der bereitzustellenden Daten zu beschreiben und abzugrenzen.
Ausdrücklich im Data Act aufgeführte missbräuchliche Vertragsklauseln dürfen dabei nicht verwendet werden, was mit einem toolgestützten Missbräuchlichkeitstest festgestellt werden kann.
Nur in Fällen öffentlichen Interesses können Behörden unter Umständen Daten von privaten, teilweise auch von öffentlichen Einrichtungen herausverlangen. Hierfür muss jedoch ein außergewöhnlicher Bedarf festgestellt werden, der auch überprüft werden kann.
Wir begleiten euch im Umgang und in der Kommunikation mit den Behörden und unterstützen euch dabei, fachlich festzustellen, ob eine Behördenanfrage regelkonform ist, welche Daten gegebenenfalls herausgegeben werden müssen, und auch, welcher Ausgleich euch für euren Aufwand geleistet werden muss.
Daten, die in der EU gespeichert und verarbeitet werden, unterliegen europäischen Grundrechts- und Sicherheitsgarantien. Personenbezogene Daten sind hier bereits durch die DSGVO geschützt – der Data Act soll diesen Schutz nun auf nicht-personenbezogene Daten ausweiten.
Ob Forderungen eines Drittstaats nach Herausgabe von Daten berechtigt sind, muss durch eure Rechtsabteilung geklärt werden.
Wir klären euch über mögliche und zumutbare technische wie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der nicht personenbezogenen Daten (wie z. B. Verschlüsselung, Zertifizierungen, Audits etc.) auf und planen und überwachen entsprechende Maßnahmen für euch.
Gemeinsame europäische Datenräume sind ein Kernstück der EU-Datenstrategie: Sie fördern Forschung und sollen helfen, die Entwicklung neuer Produkte und Services voranzutreiben. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist Interoperabilität – also reibungslose Datenflüsse innerhalb und zwischen Datenräumen.
Wir unterstützen euch dabei, die grundlegenden Teilnahme- und Interoperabilitätsanforderungen praxisgerecht zu erfüllen. Intelligente Verträge ("smart contracts") sind ein Schlüsselbaustein der Interoperabilität. Mit unseren praxiserprobten, marktüblichen Vertragsmustern, die sich einfach und schnell auf eure Cloud-Service-Verträge adaptieren lassen, werden die wesentlichen Anforderungen an intelligente Verträge verlässlich erfüllt.
Ihr wollt proaktiv prüfen, ob und wie gut ihr die Anforderungen aus dem Data Act umgesetzt habt?
Wir übernehmen auf Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung eurer Qualitätsprüfung und stellen Daten, Informationen und Dokumente strukturiert zusammen, inklusive Vorprüfung auf Vollständigkeit und Anforderungszuordnung sowie Identifikation relevanter Evidenzen.
Gleichzeitig schließen wir erste Umsetzungslücken ("quick wins"). Bei Bedarf nehmen wir dabei die Perspektive eurer Kunden oder eines Datennutzers ein. Wir orchestrieren alle Beteiligten mit klaren Briefings und reibungsloser Abstimmung. Nach der Prüfung unterstützen wir euch bei der Bearbeitung festgestellter Defizite und führen eine verbindliche Fortschrittskontrolle der Maßnahmen zum Schließen der Lücken durch.
Data Act
Umsetzung klären, Handlungsbedarfe sichtbar machen!
Kostenloses Erstgespräch sichern
Nutze ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch, um den aktuellen Stand zur Umsetzung des Data Acts präzise zu klären und konkrete Handlungsbedarfe sichtbar zu machen.
Im Gespräch klären wir die folgenden Fragen:
- Status-Check: Wo steht ihr heute bei Datenzugang, Interoperabilität, Cloud‑Switching und fairen Vertragsbedingungen?
- Priorisierte Maßnahmen: Welche Schritte sind jetzt wirklich notwendig – effizient, nachweisfähig und ressourcenschonend?
- Marktübliche Spielräume: Welche Gestaltungsmöglichkeiten sind praktikabel und anerkannt, z. B. bei Vertragsklauseln, Schnittstellen, Exportfunktionen und Exit‑Strategien?
Den EU Data Act und seine Ziele verstehen
Der Data Act ist eine EU-Verordnung zur Stärkung der europäischen Datenwirtschaft, die seit September 2025 gilt und Unternehmen aller Größen und Branchen betrifft. Ziel der Verordnung ist es, Innovationen zu fördern, einen wettbewerbsfähigen und fairen Datenmarkt zu schaffen und klare Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten – insbesondere industrielle und IoT-Daten – zu etablieren. Nutzer vernetzter Produkte bekommen so mehr Kontrolle über die von ihnen generierten Daten.
Das deutsche Durchführungsgesetz zum Data Act, mit dem die deutsche Behörden- und Aufsichtsstruktur festgelegt werden soll, ist derzeit (Stand März 2026) noch in den Beratungen, soll aber voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Der Data Act wird dabei flankiert vom Data Governance Act, einer EU-Verordnung, die das Vertrauen in freiwillige Mechanismen des Datenaustauschs stärken und so einen EU-Binnenmarkt für Daten schaffen soll.
Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und an andere Unternehmen
(Kapitel II)
Pflichten der Dateninhaber, die Daten bereitstellen müssen
(Kapitel III)
Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf Datenzugang und –nutzung
(Kapitel IV)
Datenbereitstellung für öffentliche Stellen wegen Notwendigkeit und unrechtmäßiger staatlicher Zugang
(Kapitel V und VII)
Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten und Interoperabilität
(Kapitel VI und VIII)
Nach dem Data Act betroffene Datenkategorien kennen
Von den Regelungen des Data Acts betroffene Daten sind nur die Rohdaten bzw. nur solche vorverarbeiteten Daten, auf die ohne Weiteres zugegriffen werden kann. Diese Daten müssen aus vernetzten Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen stammen, also etwa aus vernetzten Autos oder Smart-Home-Appliances, aber auch von Industriemaschinen oder Robotern. Verbundene Dienste sind beispielsweise Apps, die Sensoren eines vernetzten Produkts auslesen und gegebenenfalls manipulieren können.
Dabei handelt es sich um die folgenden Kategorien von Daten:
-
Produktdaten
Produktdaten sind Daten, die von einem vernetzten Produkt erfasst, generiert oder gesammelt werden und sich auf dessen Leistung, Nutzung oder Umgebung beziehen. Die Daten sollten vom Hersteller so konzipiert worden sein, dass sie von einem Nutzer, Dateninhaber oder einem Dritten aus dem vernetzten Produkt abgerufen werden können, vgl. Art. 2 Abs. 15; Erwägungsgrund 15 Data Act (Beispiele: Sensordaten, wie Temperatur, Geschwindigkeit, Position etc. Nicht unter die Produktdaten fallen z. B. Betriebsanleitungen oder Packungsbeschreibungen).
-
Daten verbundener Dienstleistungen
Daten verbundener Dienstleistungen sind Daten, die Handlungen, Unterlassungen und Ereignisse des Nutzers im Zusammenhang mit dem vernetzten Produkt während der Erbringung einer zugehörigen Dienstleistung darstellen und durch den Anbieter der Dienstleistung generiert werden, vgl. Art. 2 Abs. 16; Erwägungsgründe 15 und 17 Data Act (Beispiele: Log-in-Zeitpunkte, Verwendungsdauer, Fehlermeldungen etc.)
-
Leicht zugängliche Daten
Leicht zugängliche Daten sind Produktdaten und zugehörige Dienstdaten, die ein Dateninhaber ohne unverhältnismäßigen Aufwand erhalten kann, wobei dies nur Daten betrifft, die nach Inkrafttreten des Data Acts erzeugt oder erhoben wurden, vgl. Art. 2 Abs. 17; Erwägungsgründe 20 und 21 Data Act (Beispiele:
Daten, die mittels einer einfachen Operation durch den Nutzer extrahiert werden können) -
Aufbereitete Daten
Bei aufbereiteten Daten ist der Dateninhaber nicht verpflichtet, wesentliche Investitionen in Bereinigung und Transformation vorzunehmen. Solche Leistungen können dem geistigen Eigentum zuzurechnen sein.
Die bereitzustellenden Daten sollen einschlägige Metadaten inkl. Kontext und Zeitstempel enthalten, um sie nutzbar zu machen. Abgeleitete Informationen, etwa durch aufwändige proprietäre Algorithmen, gehören nicht dazu (Erwägungsgrund 15). Beispiele: erfasste Daten einzelner oder vernetzter Sensoren, jedoch hochgradig angereicherte oder durch erhebliche Zusatzinvestitionen erzeugte Daten sowie Inhalte des geistigen Eigentums nicht.
-
Personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten
Bei personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten haben Nutzer das Recht, auf sämtliche Daten zuzugreifen, die vom vernetzten Produkt oder der verbundenen Dienstleistung generiert werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Allerdings muss bei der Verarbeitung dieser Daten die DSGVO beachtet werden, vgl. Erwägungsgründe 25 und 35 Data Act.
-
Geschäftsgeheimnisse
Auch Geschäftsgeheimnisse sollen nicht verraten werden müssen. Für diese Art von Daten gibt es einen besonderen Mechanismus (die "Handbremse für Geschäftsgeheimnisse"), die einen Ausgleich zu finden sucht, vgl. Art. 4 Abs. 6, Art. 5 Abs. 9; Erwägungsgrund 31 Data Act
Wichtige Quellen und Materialien zum Data Act im Überblick
Für die Anwendung des Data Acts und die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen zu vernetzten Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen solltest du folgende Quellen und Materialien kennen. Mit unserer Regulatory Advisory halten wir dich zudem über Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen auf dem Laufenden.
Auch interessant für dich
DORA-Tool: CloudGate
Kennst du CloudGate, unser RegTech-Tool für Governance, Risk & Compliance? Hier erfährst du mehr und kannst es kostenlos testen.
Whitepaper: DORA-Informationsregister
Lest im kostenlosen Whitepaper, wie Finanzunternehmen ihre IKT-Drittdienstleister dokumentieren und überwachen sollten - inklusive Update 2025. Jetzt downloaden!
GRC-Seminare
Du willst mit deinem Team Innovationen vorantreiben, wenn es um GRC geht? Dann buche für euch eines unserer Seminare!

den EU Data Act
Sebastian Dosch
Enabler und Principal Consultant
Du hast Fragen zum EU Data Act oder einem anderen Regulatorik-Thema? Sebastian Dosch hat die Antworten und freut sich über deine Kontaktaufnahme.
Tel +49 6172 177 630


