AI Act: Augen auf bei der Nutzung von KI!

Anforderungen und Pflichten für alle, die KI nutzen

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und fast jeder nutzt schon heute KI-Systeme  ̶   auch im Unternehmensumfeld. Durch die Nutzung ergeben sich neue Fragen in bekannten Bereichen, wie zum Beispiel Data Governance und Urheberrecht.

Um einheitliche Standards und "Regeln" für Hersteller, Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber den Artificial Intelligence Act, kurz AI Act, beschlossen.

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Anforderungen aus dem AI Act verstehen & handeln

Der AI Act, auch als KI-Verordnung bekannt, ist eines der weltweit ersten Regelwerke zur KI. Ursprünglich sollte er vollständig ab dem 2. August 2026 in Kraft treten. Der in der EU derzeit diskutierte Digital Omnibus könnte das noch verschieben (siehe Übersicht unten). Das bedeutet nicht, dass Unternehmen jetzt die Füße hochlegen können - im Gegenteil: Nutzt den Zeitgewinn, um KI-Strategie und -Governance zu erstellen oder zu überprüfen und an die neue Rechtslage anzupassen.

Zur Überprüfung und Dokumentation, inwieweit ihr die Anforderungen aus dem AI Act erfüllt und welche Pflichten sich daraus ergeben, haben wir ein Assessment entwickelt, das wir auch toolgestützt einsetzen – eng verbunden mit der Analyse KI-spezifischer Risiken und der Zusammenstellung eurer AI Use Cases in einem zentralen Register.

Damit behaltet ihr den Überblick über die Regelungen, setzt die Anforderungen erfolgreich um und geht gestärkt aus der Umsetzung hervor:

Auswahl von KI

Wir unterstützen euch bei der Auswahl von KI-Systemen und -Modellen. Zunächst beginnen wir mit der Analyse eurer Use Cases:

Wofür könnt ihr KI am meisten gebrauchen? Lohnt es sich, das System selbst zu entwickeln, oder solltet ihr es besser einkaufen (Make-or-Buy-Entscheidung)?

Bei der Auswahl eines passenden KI-Systems vergleich wir die Anbieter nach den relevanten Kriterien wie Datenschutz, Verwendung von Trainingsdaten, Kosten sowie Funktionen.

Einordnung von KI

Ihr wollt ein KI-System oder -Modell entwickeln oder nutzen und fragt euch, welche Anforderungen der AI Act an euch stellt?

Wir helfen euch bei der Risikoeinstufung eurer KI und führen auf, welche Pflichten z.B. als Anbieter oder Betreiber auf euch zukommen.

Gestaltung von KI-Compliance

Wir begleiten euch bei der Analyse von KI-Systemen oder -Modellen, egal ob Eigenentwicklung oder Zukauf.

Der AI Act schreibt verschiedene Anforderungen vor, die je nach Ausgestaltung der KI eingehalten werden müssen. Wir unterstützen euch dabei, eure KI rechtskonform zu gestalten. Dies beinhaltet auch die Erstellung von internen Leitlinien für euer Unternehmen.

Aufbau einer KI-Governance

Die Anforderungen für KI-Systeme müssen während des gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden. Dafür ist eine passende Unternehmensstruktur hilfreich. Wir unterstützen euch bei der Verbesserung eurer bestehenden Governance und bewerten mit euch relevante Rollen und Funktionen.

Aufbau von KI-Kompetenzen

Der AI Act betrifft euch als Nutzer einer KI und kann auch Unternehmen treffen, deren Mitarbeitende zur Erledigung ihrer Arbeit KI einsetzen.
Ihr braucht ausreichendes KI-Wissen, um die Ergebnisse der KI, den Output, richtig und verantwortungsbewusst zu nutzen.

Unsere Seminare und Webinare helfen euch, euer KI-Know-how zu verbessern. So könnt ihr auch weiterhin erfolgreich im Bereich KI aktiv sein. Hier vermitteln wir dir auch Wissen, wie du den AI Act anwendest und deine Anwendungsfälle klassifizierst.

Mehr Infos zur KI-Kompetenz gemäß AI Act findest du hier.

Lösungen für dich

Lass uns besprechen, wie wir die AI-Act-Umsetzung in deiner Organisation angehen - auch toolgestützt mit CloudGate.

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Ermittelt mit uns eure Pflichten aus dem AI Act.

Der AI Act legt inhaltlich drei Schwerpunkte fest:

Icon Data AI

Anforderungen für KI

  • verbotene KI-Systeme
  • Hochrisiko-KI-Systeme
  • KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Icon Menschen

Anforderungen für Anbieter und Betreiber

  • Überwachung
  • Informationen und Nachweise
  • Nutzungspflichten
Icon Kompass

Grundsätze beim Umgang mit KI

  • Transparenzpflichten
  • vertrauensvolle KI
  • Wissen

AI Act - wichtige Termine

Der AI-Act tritt stufenweise in Kraft. Seine Bestimmungen müssen ab August 2026 vollständig angewendet werden.
 

Warum du dich dringend mit dem AI Act befassen solltest

1. Inkrafttreten des AI Act ab August 2024

2. Anforderungen für die Entwicklung von KI-Systemen und -Modellen

3. Einfluss auf die Entscheidung eines KI-Systems oder eines KI-Modells

4. Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen und KI-Modellen

5. Zunehmende Bedeutung von KI

  • sn

    1. Inkrafttreten des AI Act ab August 2024

    Im August 2024 trat der AI Act in Kraft und fin­det Schritt für Schritt An­wen­dung. 

    Die voll­stän­dige Ver­ord­nung des euro­pä­ischen Gesetz­gebers gilt erst ab August 2027. Ent­gegen des üblicher­weise für die Um­setzung zur Ver­fügung stehen­den Zwei­jahres-Zeit­raums, müssen einige Teile schon vorher an­ge­wendet und be­folgt werden. Dies be­trifft unter an­derem die Rege­lun­gen zu ver­bo­tenen KI-Sys­te­men und zu KI-Mo­del­len mit all­ge­mei­nem Ver­wen­dungs­zweck, General Purpose AI (GPAI).

    Deshalb müs­sen sich Unter­nehmen schon jetzt mit den An­for­de­run­gen für diese KI-An­wen­dungs­fälle be­schäf­tigen!

  • sn

    2. Anforderungen für die Entwicklung von KI-Systemen und -Modellen

    Der AI Act legt fest, welche Voraus­setzun­gen KI-Sys­teme und KI-Mo­del­le er­fül­len müs­sen. Das be­trifft vor allem Unter­neh­men, die sich ak­tuell oder in naher Zu­kunft für die Ent­wicklung einer ei­ge­nen KI ent­schie­den ha­ben. 

    Da die Ent­wick­lung viel Zeit in An­spruch neh­men kann, soll­tet ihr von Be­ginn an die künf­tigen An­for­de­run­gen be­rück­sich­ti­gen und um­set­zen.

  • KI-Entscheidung

    3. Einfluss auf die Entscheidung eines KI-Systems oder eines KI-Modells

    Der AI Act kann schon jetzt die Wahl zwi­schen Eigen-, Fremd­ent­wick­lung oder Kauf eines KI-Sys­tems bzw. -Mo­dells be­ein­flus­sen (Make-or-Buy). Bei der Ent­wick­lung müs­sen Unter­neh­men die Pflich­ten des AI Acts für die ver­schie­de­nen KI-Sys­teme und be­tei­lig­ten Per­so­nen be­ach­ten. 

    Bei der Kauf­ent­schei­dung kann es wich­tig sein, ob die An­bie­ter den AI Act ein­hal­ten, um bei der vol­len Um­set­zung der Ver­ord­nung die Kon­for­mität ge­währ­leis­ten zu kön­nen.

  • Sicherheit bei KI

    4. Sicherheit im Umgang mit KI-Systemen und KI-Modellen

    KI-Kompetenz ist nicht nur für den AI Act re­le­vant. Da KI im­mer mehr in un­se­rem All­tag zum Ein­satz kommt, ist es wich­tig zu wis­sen, wie die In­hal­te ent­ste­hen und wo­rauf man ach­ten muss.

    Der AI Act de­fi­niert neue Rol­len im Zu­sam­men­hang mit KI, die je­weils ver­schie­dene Rech­te und Pflich­ten ha­ben. So ist es z.B. wich­tig zu wis­sen, ob man An­bie­ter oder Be­trei­ber eines KI-Sys­tems ist. Und diese Ein­stu­fung kann sich auch im Life­cycle der ein­ge­setzten KI än­dern, so dass man vom Be­trei­ber zum An­bie­ter wird – mit einer teil­weise er­heb­lich größe­ren An­zahl von Pflich­ten, die dann zu er­fül­len sind.

  • Bedeutung von KI

    5. Zunehmende Bedeutung von KI

    KI wird in den kom­men­den Jah­ren im­mer wich­tig­er wer­den, wie die Trends der Ver­gan­gen­heit zei­gen. Des­halb soll­ten Un­ter­neh­men schon jetzt an­fan­gen, den AI Act zu im­ple­men­tie­ren, um sich auf die Zu­kunft vor­zu­be­rei­ten. 

    Dies kann auch als Ba­sis für an­de­re mög­li­che KI-Ge­set­ze in an­de­ren Län­dern die­nen, die vielleicht auch, so wie der AI Act selbst, nicht nur in ihrem Ursprungs­land, son­dern inter­national gel­ten. 

    Vor allem Unter­nehmen, die welt­weit operie­ren, müs­sen die ein­schlägigen Gesetz­ge­bun­gen ver­fol­gen und ein­halten.

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den AI Act

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Enabler und Principal Consultant

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AI Act

Der AI Act, auf deutsch KI-Verordnung genannt, sorgt für eine Harmonisierung von Anforderungen für Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union (EU). Diese Regelungen sollen das Vertrauen in die KI stärken, indem Individuen und Unternehmen geschützt werden, bspw. durch Berücksichtigung ethnischer Grundsätze. Gleichzeitig soll die Innovation bei der Entwicklung von KI gesteigert werden.

Der Einsatz von KI-Systemen wird auf Basis dieser Informationen risikobasiert reguliert:

Je nach Art des Risikos, das von einem KI-System für europäische Grundwerte und Grundrechte ausgeht, werden diese unterschiedlich stark reguliert. 

  • KI-Systeme ohne nennenswertes Risiko (z.B.: Spamfilter oder Empfehlungssysteme), bei der nur KI-Kompetenz nachgewiesen sein muss 
  • KI-Systeme mit Transparenzpflichten nach Art. 50 AI-Act (z.B.: KI, die direkt mit Menschen interagiert, die Deep Fakes erzeugt oder Biometrik einsetzt)
  • Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 bis 49 AI-Act (z.B. zum Einsatz im Grenzschutz, im HR- oder Medizin-Bereich), die hohen Anforderungen an Sicherheit, Dokumentation etc. unterliegen
  • Verbotene KI-Systeme nach Art. 5 AI-Act (z.B. zum Einsatz im Social Scoring oder manipulative KI), die wegen ihrer hohen Risiken für Grundwerte und -rechte der EU vollständig verboten sind


Auch Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI oder GPAI) müssen diverse Anforderungen nach Art. 53 AI-Act erfüllen. Verwirklichen sie ein systemisches Risiko, werden höhere Anforderungen nach Art. 55 gestellt. KI-Modelle, die nicht unter diese beiden Kategorien eingeordnet werden, unterfallen keinen weiteren Anforderungen nach dem AI-Act. 
 

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Inkrafttreten des AI Acts

Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage später, am 1. August 2024, trat er in Kraft​. Jedoch teilt sich die Gültigkeit auf:

  1. Bestimmungen zu verbotenen KI-Systemen müssen seit dem 2. Februar 2025, 6 Monate nach Inkrafttreten, beachtet werden. Verbotene KI-Systeme dürfen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden.
  2. Bestimmungen zu KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen 12 Monate nach Inkrafttreten, also seit dem 2. August 2025, angewendet werden. Dies betrifft insbesondere die Transparenz- und Informationspflichten.
  3. Zwei Jahre nach Inkrafttreten, ab dem 2. August 2026, gelten alle Bestimmungen des AI Acts. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Eine Ausnahme hiervon gibt es. Diese muss nach einem weiterem Jahr beachtet werden.
  4. Drei Jahre nach Inkrafttreten, also ab dem 2. August 2027, wird dann auch Art. 6 Abs. 1 und die entsprechenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die z.B. als Sicherheitsbauteil in Maschinen, Spielzeug, Aufzügen, Seilbahnen oder ähnlichem dienen, angewendet.
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Personengruppen AI Act

Der AI Act nimmt mehrere Personengruppen in die Pflicht, wobei der Anbieter und der Betreiber die wichtigsten sind.

Ein Anbieter nach dem AI Act ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System/-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und dieses unter einem eigenen Namen vertreibt oder nutzt. Die Definition des Anbieters kann bereits durch Nutzung eines eigenen KI-Systems im Unternehmen erfüllt werden.

Ein Betreiber hingegen ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System nutzt. Wichtig hierbei ist, dass die Nutzung des KI-Systems nicht ausschließlich im privaten Umfeld erfolgt. Somit ist jeder Nutzer von KI-Systemen im Beruf nach dem AI Act ein Betreiber.

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Risikobasierte Einschätzung von KI-Systemen

Der AI Act regelt den Einsatz und den Umgang mit KI-Systemen. Die Einschätzung beruht dabei auf einem risikobasierten Ansatz:

AI Act Risikokategorien

Dieser Ansatz unterscheidet die Regelungsbedarfe nach Umfang von Risiken, die von den KI-Systemen ausgehen.

  • KI-Systeme, die ein nicht akzeptables Risiko beinhalten, sind nach dem AI Act verboten.
  • Für KI-Systeme, die ein hohes Risiko in wichtigen Bereichen für die Menschen beinhalten, gelten besondere Anforderungen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte.
  • Bestimmte KI-Systeme, die in direkten oder indirekten Kontakt mit den Nutzern kommen, müssen Informationen offenlegen, um die Entscheidungen und den Umgang mit den KI-Systemen erklären zu können.
  • Zuletzt gibt es KI-Systeme, die keine oder geringe Risiken beinhalten und deshalb keiner Überwachung bedürfen.
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Anforderungen an KI-Systeme

Der AI Act stellt an die unterschiedlichen KI-Systeme je nach Risikoeinschätzung verschiedene Anforderungen:

Anforderungen an KI-Systeme

Für die höchste Kategorie von KI-Systemen mit hohem Risiko beinhaltet der AI Act die meisten Bestimmungen: Hier müssen Risiko-, Qualitäts- und Überwachungssysteme entwickelt werden, um diese über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems aufrechterhalten zu können. Sollten im Laufe des Lebenszyklus durch die Systeme neue Risiken erkannt werden, müssen diese durch neue Maßnahmen mitigiert werden. Weiter müssen zum Zweck der Information und Transparenz der Nutzer auch die Daten überwacht und deren Qualität sicher gestellt werden.

Auch KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, General Purpose AI, müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen und die Nutzer informieren.

Handelt es sich um ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischen Risiko, bspw. mit Einfluss auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, so gelten strengere Anforderungen. Insbesondere die Risiken, die mit einem solchen KI-System entstehen können, müssen identifiziert und bewertet werden.

Bei einem KI-System mit direkten oder indirektem Nutzerkontakt gelten vor allem Transparenzpflichten, um die Nutzer über den KI-generierten Ausgabeinhalt, Output, vollständig informieren zu können. So müssen bspw. KI-generierte Bildinhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Bei den verschiedenen Anforderungen je KI-System ist es wichtig zu beachten, dass die Anforderungen sowohl für Anbieter als auch für Betreiber gelten können.

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Definition von Anbieter und Betreiber

Der AI Act spricht verschiedene Zielgruppen an, die von der Verordnung betroffen sind, wobei Anbieter und Betreiber die wichtigsten sind.

Nach dem AI Act gilt eine natürliche oder juristische Person als Anbieter, die ein KI-System/-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und dieses unter einem eigenen Namen vertreibt oder auch nutzt. Somit gilt bereits ein Unternehmen als Anbieter, die ein eigenes KI-System entwickelt und in seinem Unternehmensumfeld nutzt.

Ist man kein Anbieter, könnte man als Betreiber gesehen werden. Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System im beruflichem Umfeld nutzt. Somit ist jeder Nutzer von KI-Systemen im Unternehmen ein Betreiber nach dem AI Act.

Diese Einschätzung führt zu unterschiedlichen Rechten und Pflichten für die jeweilige Zielgruppe. Dies kann von Anforderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen über Anweisungen zum Gebrauch der KI-Systeme bis hin zu einer Registrierung in einer Datenbank reichen. Ebenfalls gibt es auch Bestimmungen für ein Qualitäts- und Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems.

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Wissen für die KI-Nutzung

Notwendiges Wissen für die Nutzung von KI-Systemen kann vielseitig sein. Zunächst müssen die Grundlagen definiert werden, auf denen ein KI-System aufbaut und wie dessen Entscheidungen zustande kommen. Mit diesem Wissen kann man bereits verstehen, worauf bei den Ausgabeinhalten, dem Output, der KI zu achten ist.

Neben den grundlegenden Aspekten kommen noch rechtliche Anforderungen in Betracht. Hier spielen Datenschutz- und Urheberrecht eine große Rolle:

  • Darf man alle Informationen in ein KI-System geben?
  • Ist der Output der KI urheberrechtlich geschützt?
  • Spielt es eine Rolle, auf welchen Daten der Output beruht?

Dies sind nur einige Fragen, die im Bereich der KI wichtig zu klären sind.

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Oder lies hier weiter zum Thema KI-Kompetenz (gem. AI Act).