Banken und Finanzdienstleister stehen bei ihren Auslagerungen vor einem radikalen organisatorischen Umbruch.
Mit der veröffentlichten MaRisk-Novelle sieht die Aufsichtsbehörde BaFin die Einrichtung eines Zentralen Auslagerungsmanagements (ZAM) vor, das vor allem koordinierende und überwachende Aufgaben einnehmen soll. Für auslagernde Institute stellt sich die Frage, ob und inwieweit bestehende und übergreifend agierende Organisationseinheiten zur Steuerung und Kontrolle von Auslagerungen und Dienstleistern die Anforderung erfüllen oder nicht.
Auch wenn IT-Bereiche im Banken- und Finanzdienstleistungsumfeld über umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen im Outsourcing verfügen, bleibt die organisatorische Zuordnung des neuen ZAM offen, soll es künftig doch für alle Fachbereichsauslagerungen verantwortlich sein.
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Publikation Zentrales Auslagerungsmanagement nach der MaRisk Novelle
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