Übergang von Vermögenswerten (Assets), wie z.B. IT-Betriebsmittel wie Hard-/Software, Prozesse, Know-how und/oder Gebäude (Rechenzentren), vom Kunden in das Eigentum des Outsourcing-Dienstleisters. Meist werden die Betriebsmittel zum Restbuchwert oder zum fairen Marktwert ("fair market value") übernommen.
Asset Transfer führt zur Reduzierung des Anlagevermögens beim Kunden. Die Übertragung geschieht bei beweglichen Sachen (z.B. Hardware) juristisch durch Übereignung gem. § 929 BGB, bei Immaterialgüter-Rechten durch Abtretung gem. § 398 BGB sowie durch Lizenzierung bei Verträgen durch Vertragsübernahme gem. § 305 BGB.