Bezeichnet den Personalübergang vom Kunden auf den Outsourcing-Dienstleister, der mit der Verlagerung der IT-Aufgaben an einen Outsourcer (Betriebsübergang) häufig stattfindet.
Dieser erfolgt nach den in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Regelungen. In Deutschland nach § 613 a BGB; vergleichbaren Schutz mit landesspezifischen Varianten gibt es auch in den anderen europäischen Ländern oder als EU-Recht unter dem Kürzel TUPE.