IT-Outsourcing in Form einer Unternehmensbeteiligung: Gegenstand des Kaufvertrages bei einem Share Deal ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung, z.B. Aktien- oder GmbH-Anteile, am Träger des Unternehmens (vgl. auch Joint Venture/JV). Die Zuordnung aller Aktiva und Passiva verbleibt unverändert bei der Gesellschaft, lediglich die Besitzverhältnisse verändern sich.
Im Gegensatz hierzu steht der Asset Deal.