Übernahme eines vollständigen Geschäftsprozesses oder von Teilen davon und gegebenenfalls der dazu erforderlichen, den Prozess unterstützenden IT-Infrastruktur durch einen externen Dienstleister. In diesem Zusammenhang gehen in der Regel auch Personal und Vermögenswerte auf den Dienstleister über (vgl. auch Personnel Transfer und/oder Asset Transfer).
Folgende Geschäftsprozesse werden z.B. als auslagerungsfähig angesehen: Personalwesen (Payroll), Beschaffung, Finanzwesen/Buchhaltung (Accounts Receivables), Logistik (SCM), Ausbildung/Training (e-Learning). Im Gegensatz zum Business Transformation Outsourcing (BTO) erfolgt beim BPO in der Regel kein Reengineering der Prozesse.