BaFin-Orientierungshilfe für KI-Anwendungen
IKT Risk & Third Party Management im KI-Lifecycle
Die neue "Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI in Finanzunternehmen" aus Dezember 2025 soll Finanzunternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen. Der Fokus liegt auf dem IKT-Risikomanagement und dem IKT-Drittparteienrisikomanagement, mit Bezug auf den gesamten Lifecycle der KI: Entwicklung, Testen, Betrieb und Stilllegung.
Auch wenn die Aufsicht in der Orientierungshilfe selbst formuliert, es handle sich um „eine nicht verpflichtende Hilfestellung“, so wissen wir aus der Vergangenheit und im Umgang mit der Aufsichtsmitteilung zu Cloud-Auslagerungen, dass sie diese Empfehlungen als Maßstab in Prüfungen heranzieht.

Wie managt man IKT-Risiken beim Einsatz von KI-Systemen?
Finanzunternehmen wird empfohlen, ihren IKT-Risikomanagement-Rahmen und das Management des IKT-Drittparteien-Risikos hinsichtlich KI-Anwendungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ein weiteres Thema ist, die Governance über den gesamten Lebenszyklus von KI-Anwendungen weiterzuentwickeln, insbesondere hinsichtlich Cloud-Abhängigkeiten, Datenintegrität und Sicherheitsrisiken.
Regelmäßige Tests, Dokumentation, Schulungen und interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken dabei Resilienz und Compliance.
Als Enabler mit Expertise im aufsichtlich-regulierten Umfeld befähigen und unterstützen wir euch beim Einordnen und Verstehen sowie bei der Umsetzung der Orientierungshilfe:
Wir prüfen, inwieweit euer nach DORA etablierter IKT-Risikomanagementrahmen die von der BaFin ausgesprochenen Empfehlungen zu KI-Risiken berücksichtigt und schließen die für die einzelnen Artefakte ermittelten Lücken – von Strategie über Richtlinien bis zu Maßnahmendokumentationen. Um die Resilienz konsistent über die gesamte Lieferkette zu stärken, orientieren wir uns dabei entlang der Risikovererbung von "Cloud → SaaS → AI". Mit einer am KI Lebenszyklus ausgerichteten Checkliste, ergänzen wir eure IKT-Risikoprüflisten um KI-spezifische Risikopunkte inklusive möglicher Mitigationsmaßnahmen.
Du prüfst und bewertest deine KI-Anbieter umfassend mit uns, damit du ihre Eignung sicherstellst und die DORA-Vorgaben zuverlässig erfüllst. Dabei fokussieren wir auf Prüf- und Kontrollrechte, Service Level Agreements, Sicherheitsvereinbarungen, Unterauftragnehmer, Datenverarbeitungsstandort und Beendigung – inklusive KI-VO-Konformität.
Auf Basis der Vertragsprüfung erhältst du von uns klare Handlungsempfehlungen und wir begleiten dich bei der Vertragssteuerung, stets in Kombination mit den Anforderungen aus der KI-VO.
Wir leiten Aufgaben aus DORA und der KI-VO die Aufgaben ab, die bei verstärkter KI-Nutzung relevant werden und integrieren diese in eure bestehenden IKT-Governance-Strukturen. Gemeinsam entwickeln wir Lösungsansätze zur aufbau- und ablauforganisatorischen Verankerung dieser KI-spezifischen Aufgaben im Modell der drei Verteidigungslinien (3 LoD) entlang der Phasen des KI-Lebenszyklus. Um eure IKT- und KI-Governance effizient aufzustellen, identifizieren und implementieren wir Lösungen zur Automatisierung der Abläufe.
Unsere End-to-End-Begleitung zielt auf den gesamten KI-Lifecycle ab. Der Fokus liegt auf der Entwicklung eines durchgängigen Zielbilds inklusive Artefakten. Damit stellen wir die frühzeitige Identifikation und nachhaltige Mitigation von KI-Risiken, den resilienten Betrieb von KI-Anwendungen sowie die übergreifende Zusammenarbeit der KI-Verantwortlichen (FBe, IT, DSB, ISB, Recht etc.) im 3-LoD-Modell sicher.
Ansatz unserer Begleitung ist die explizite Einordnung von KI-Systemen als schutzbedürftige Netzwerk- und Informationssysteme im Sinne von DORA, deren Cyber- und Datensicherheit integraler Bestandteil des IKT-Risikomanagement-Rahmens sein muss.
Ziele sind der Schutz sensibler Daten und Modelle, die Abwehr KI-spezifischer Cyberbedrohungen, die Beherrschbarkeit von IKT-Vorfällen sowie die aufsichtliche Prüfungs- und Nachweisfähigkeit.
Im Fokus stehen Security-Maßnahmen entlang realer KI-Bedrohungen, u. a. Adversarial Attacks, Data Poisoning & Model Poisoning, Unautorisierter Zugriff, Trainingsdaten, APIs, Datenabfluss über Prompting, Supply-Chain-Risiken (Open-Source, Cloud, KI-Services), etc.
CloudGate – KI-Risiken identifizieren und steuern, mit unserer IT-GRC- & TPRM-SaaS
Identifiziert und steuert KI-Risiken, definiert und überwacht eure dazugehörigen Mitigationsmaßnahmen, managed eure KI revisionssicher!
Die in der Orientierungshilfe von der Aufsicht genannten Risikobeispiele und Mitigationsmaßnahmen haben wir um weitere typische KI-Risiken und Gegenmaßnahmen ergänzt und stellen sie als Best Practice Prüflisten toolbasiert in unserem Compliance-Tool CloudGate für euch bereit.
Die CloudGate-Prüflisten beinhalten die von der DORA adressierten Anforderungen an die interne Organisation – sowie die Anforderungen an IKT-Dienstleister.
Wir haben Lösungen für dich:
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So setzt ihr die Regelungen um
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Was sind die Inhalte der Orientierungshilfe?
Die BaFin zeigt in den einzelnen Abschnitten der Orientierungshilfe auf, wie das Management von IKT-Risiken beim Einsatz von KI-Systemen entlang ihres Lebenszyklus nach DORA umgesetzt werden kann.
IKT-Risikomanagement von KI
IKT-Drittparteien-Risikomanagement
Bereitstellung von KI: Entwickeln und Testen
Bereitstellung von KI: Betrieb und Stilllegung
Cyber- und Datensicherheit
Dieses Kapitel der BaFin-Orientierungshilfe beschreibt, wie Finanzunternehmen die IKT-Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) managen können.
Eine hohe Bedeutung kommt der Steuerung des Risikos durch Drittparteien zu, da viele KI-Systeme auf Cloud-Dienstleistungen angewiesen sind, was zu Abhängigkeiten von wenigen Anbietern führen kann.
Das Kapitel legt die Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) und der zugehörigen technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Entwicklung und das Testen von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) in Finanzunternehmen dar. Die allgemeinen DORA-Vorgaben gelten auch für KI, müssen jedoch deren spezifische Eigenschaften und Risiken berücksichtigen.
In diesem Abschnitt stehen die Anforderungen an den Betrieb, die Überwachung und die sichere Stilllegung von KI-Systemen im Fokus, gemäß den DORA-Vorgaben und der zugehörigen technischen Regulierungsstandards (RTS). Es ist zwischen allgemeinen Betriebsprozessen und spezifischen Anforderungen bei der Nutzung von Cloud-Diensten zu unterschieden.
Hier stellt die Aufsicht in den Fokus, dass Aspekte der Cyber- und Datensicherheit für alle Phasen des KI-Lebenszyklus von entscheidender Bedeutung sind, um einen sicheren und resilienten Betrieb von KI-Systemen im Rahmen des IKT-Risikomanagementrahmens nach DORA zu gewährleisten.
Das Wichtigste für dich zusammengefasst:
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DORA und KI
Stefan Wendt
Enabler und Partner
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